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 Abgemahnt? Urteil gegen Abmahn-Profis! (15.07.2008)
Kammergericht Berlin bestätigt die rechtsmissbräuchliche
Abmahntätigkeit eines Berliner Rechtsanwaltes
Bereits in der Juli-Ausgabe 2008 unseres Magazins DiveInside hatten
wir über den in unserer Republik ausufernden Abmahnwahnsinn berichtet,
dem jährlich tausende von Online-Händlern zum Opfer fallen.
Jetzt hat das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 8. Juli 2008, Az.: 5 W 34/08)
einem Rechtsanwalt, der im Auftrag mehrerer „Mandanten“ aberhunderte von
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen verschickte, einen Riegel vorgeschoben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass nicht der jeweilige wettbewerbsrechtliche
Unterlassungsanspruch im Vordergrund stand, sondern vielmehr das Gebührenerzielungsinteresse
des Anwalts und seines Mandanten. Entscheidend aber war in diesem Fall, dass
der Anwalt mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft zusammenarbeitete,
die im Internet mit einer kostenfreien Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
warb. Anfallende Vertragsstrafen sollten zwischen dem Kunden/Mandanten und
der Prozessfinanzierungsgesellschaft hälftig geteilt werden. Bezeichnenderweise
war der Administrator der Internetseite der Prozessfinanzierungsgesellschaft
ein Verwandter des Berliner Anwalts.
Welche Folgen die Entscheidung des Kammergerichts hat, ist in letzter
Konsequenz noch nicht abzusehen. Es bleibt zu hoffen, dass all diejenigen,
die durch den Berliner Anwalt abgemahnt wurden und auf hohen Kosten sitzengeblieben
sind, ihr Geld nun wiedersehen.
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 |  Fotografiert von : Andreas Plützer | |





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